Bitte senden Sie uns die unverbindliche Anmeldung aus dem Katalog (alternativ: Onlineanmeldung über unsere Internetseite) zusammen mit dem letzten Zeugnis zu. Sie erhalten daraufhin eine Terminbestätigung für das Auswahlgespräch. Verläuft das Gespräch positiv, schicken wir Ihnen einen Aufnahmebescheid und ein Vertragsangebot mit Angaben zum gebuchten Programm, unseren Leistungen, den Geschäftsbedingungen, den verbindlichen Preisen sowie einer Frist zur Rücksendung. Zusätzlich bekommen Sie die Bewerbungsunterlagen unserer Partnerorganisation. Die dort enthaltenen Programmregeln und gesetzlichen Bestimmungen müssen von den Erziehungsberechtigten und dem Teilnehmer unterzeichnet werden und sind zu befolgen, da sie ein Bestandteil des Vertrages sind. Erst mit Rücksendung des unterschriebenen Vertrages kommt der Vertrag mit Xplore zustande. Sie verpflichten sich, Xplore über Änderungen der Angaben in den Bewerbungsunterlagen (z. B. Gesundheitsverhältnisse, Schulnoten) sofort zu unterrichten.
2. Zahlung der Programmgebühren
Nach Zustandekommen des Vertrages schicken wir Ihnen eine Rechnung und einen Sicherungsschein gemäß §651r BGB zu.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Bei individuellen Programmen z.B. mit Internatsaufenthalt behalten wir uns vor, abweichende Zahlungs- oder Rücktrittsbedingungen zu vereinbaren. Diese erhalten Sie mit dem Vertragsangebot. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme des Programms.
3. Versicherungen
Bei allen High School-Programmen ist der Abschluss einer Krankenversicherung mit Auslandsschutz im Programmland verpflichtend. Bei einigen Programmen ist diese bereits im Programmpreis enthalten (Details finden Sie bei den Leistungen), bei anderen Programmen können Sie wahlweise das von uns angebotene Paket oder eine eigene Versicherung abschließen. Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Stornokosten-Versicherung. Informationen dazu erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.
4. Pass- und Visumvorschriften
Xplore informiert Sie über die Bestimmungen des Gastlandes sowie über die Fristen zur Erlangung der Dokumente. Der Kunde ist für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente, Impfungen sowie das Einhalten von Zollvorschriften verantwortlich. Xplore haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Xplore mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, dass Xplore eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
5. Rücktritt
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn uns schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt ist, dass die Angaben falsch und unvollständig sind. Die Sätze 1 und 2 gelten ferner nicht, wenn uns an den Rücktrittsgründen ein ursächliches Verschulden oder Mitverschulden trifft oder wir unseren Informationspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Für den Fall einer wirksamen Kündigung nach Satz 1 bleibt unser Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen, wobei wir ersparte Aufwendungen zurückerstatten. Hierüber erstellen wir Ihnen eine Abrechnung, die Sie überprüfen können. Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis vorbehalten, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben.
6. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Xplore für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt auch, wenn Xplore für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Beschränkung gilt nicht, wenn Xplore den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
7. Gewährleistung
Xplore verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, wie sie im Katalog und den Reiseunterlagen beschrieben ist. Der Teilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Richten Sie Beanstandungen und Abhilfebitten bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen bitte sofort an Xplore. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn das Abhilfeverlangen unverschuldet unterbleibt. Sie haben das Recht zur Kündigung, wenn wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Xplore die Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers geboten wird.
8. Verjährung
9. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrunternehmens
Bei Programmen, die die eine Beförderung im Luftverkehr beinhaltet, ist Xplore verpflichtet, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) zu unterrichten. Steht bei der Buchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, nennt Xplore dem Teilnehmer die Fluggesellschaft, die den Flug wahrscheinlich durchführen wird. Sobald Xplore weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, informiert Xplore den Reisenden entsprechend. Sollte die Fluggesellschaft wechseln, informiert Xplore den Reisenden so schnell wie möglich. Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. Black List), kann jederzeit auf der folgenden Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
10. Datenschutz
Ihre Privatsphäre als Kunde ist uns wichtig. Wir speichern und verwenden Ihre persönlichen Informationen unter Beachtung der Vorschriften der Europäischen Daten schutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), um Ihnen die gewünschten Dienstleistungen anbieten zu können. Die Weitergabe Ihrer Daten an nicht am Programm beteiligte Dritte ist ausgeschlossen. Zusammen mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie ausführliche Informationen zum Datenschutz bei Xplore. Der Kunde stimmt mit der Angabe der persönlichen Daten und der Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen der Verwendung seiner Daten in diesem Sinne zu. Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben. Sie haben die Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an uns.
11. Gerichtsstand und Veranstalter
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Der Gerichtsstand regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Vertragspartner keine Vollkaufleute sind. Dann ist Hamburg Gerichtsstand.
Reiseveranstalter
Xplore GmbH, Bahrenfelder Marktplatz 7, 22761 Hamburg
Tel. 040/429 336 00
Fax 040/429 336 11
Eintragung im Handelsregister Hamburg, HRB 111914
Geschäftsführer: Andreas Heinrich, lan Lewis
Stand: Mai 2020